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Ratgeber

Informationen und Tipps zum Geschmacksmusterrecht

Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.

Kosten der Geschmacksmusteranmeldung

Bei den genannten Kosten handelt es sich um die im Rahmen der Anmeldung von Geschmacksmustern entstehenden Amtsgebühren. Die Kosten für die anwaltliche Begleitung des Verfahrens teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Geschmacksmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
(divergiert nach diversen Kriterien: z.B. Nummer Designs und der Designs und Stücke)
Zum Beispiel:

  • Anmeldegebühr: 70,-- €.
  • Bekanntmachungsgebühr je Abbildung: 12,-- €.
  • Schutzbereich: Deutschland.
  • Schutzumfang: 5 Jahre.
  • Kosten Verlängerung 6. bis 10. Jahr: 90,-- €.
  • Kosten Verlängerung 11. bis 15. Jahr: 120,-- €.
  • Kosten Verlängerung 16. bis 20. Jahr: 150,-- €.
  • Kosten Verlängerung 21. bis 25. Jahr: 180,-- €.

Europäische Geschmacksmusteranmeldung
(divergiert nach diversen Kriterien: z.B. Nummer Designs und der Designs und Stücke)
Zum Beispiel:

  • Eintragungsgebühr: 230,-- €.
  • Bekanntmachungsgebühr: 120,-- €.
  • Aufschiebungsgebühr: 40,-- €.

Weltweite Geschmacksmusteranmeldung
(divergiert nach diversen Kriterien, z.B. Ausgangstaat der Anmeldung, Nummer Designs und der Designs und Stücke). Hier finden Sie einen Kosten Geschmacksmuster weltweitKostenrechner.

 

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