|
|||||
|
![]() ![]() ![]() ![]() | ||||
Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)Gesetz zum Schutz von Geschmacksmustern |
|||||
Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 8 Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein Geschmacksmuster betreffen, als berechtigt und verpflichtet. | |||||
just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |