|
|||||
|
![]() ![]() ![]() | ||||
Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)Gesetz zum Schutz von Geschmacksmustern |
|||||
Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 53 Nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Ansprüche, welche die in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse betreffen und auch auf Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gegründet werden, können abweichend von § 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor dem für das Geschmacksmusterstreitverfahren zuständigen Gericht geltend gemacht werden. | |||||
just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |