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Aussetzung Überlassung von Ware - Verletzung GeschmacksmusterInformationen und Tipps zur Abmahnung |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Der Zoll verweigert die Herausgabe von Waren wegen Verletzung von Geschmacksmusterrechten durch die Einfuhr nachgeahmter Warenwegen: Verstoß gegen das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und ModellenWenn ein Paket vom deutschen Zoll einbehalten wird und sich daraufhin der Zoll oder eine Rechtsanwaltskanzlei an Sie wenden, melden Sie sich bitte vor einer Äußerung über die Umstände des Falles und bevor Sie etwas unterschreiben. Regelmäßig handelt es sich bei diesen Paketen um Warensendungen aus dem EU-Ausland die vom Hauptzollamt kontrolliert wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass es sich bei den übersandten Waren um Produktfälschungen handelt. Häufig ist dem Empfänger der Warensendung, der über das Internet Waren bestellt hatte, nicht bekannt, dass es sich bei den Waren um Plagiate handelt, die aus dem Ausland stammen. Die Webseiten, über die die Waren bestellt und häufig über Zahlsysteme wie paypal oder Kreditkarte bestellt wurden, sehen den Webseiten lizensierten Händler täuschend ähnlich, verschleiern häufig das Ursprungsland der Sendung und den Firmensitz des Lieferanten. Ist kein Impressum angegeben, sollte dies schon skeptisch machen. In diesem Fall kann auf der offiziellen Herstellerseite nachgesehen werden, ob die betreffende Internetseite dort als Anbieter von Produktfälschung gelistet ist. Alternativ kann der Inhaber der Domain über die weltweite Internet-Registrierungsbehörde (Network Information Center NIC) überprüft werden (siehe: http://www.nic.com/nic/whois/). Vom Zoll wurden nach Auskunft des Bundesministerium der Finanzen alleine im Jahr 2010 insgesamt 23.713 Waren aufgegriffen, die die Schutzrechte von 297 Rechtsinhabern verletzt hatten. Die Tendenz ist steigend, 2009 waren es lediglich 9.622 Aufgriffe. Der Großteil der aufgegriffenen Waren stammte 2010 aus der Volksrepublik China (78,5%). Weitere Länder aus denen einbehaltene Waren stammten, waren Italien (5,53%), Hongkong (4,37%), der Türkei (3,56%), Indien (1,81%), der Ukraine (1,50%) und den USA (1,14%). Jede Postsendung aus einem Drittland muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Rechteinhaber können beim zuständigen Hauptzollamt die Beschlagnahme von widerrechtlich gekennzeichneten Waren beantragen. Besteht bei einem Import von Waren der Verdacht der Verletzung von Geschmacksmusterrechten wegen Einfuhr von Nachahmungen (so genannten Plagiaten), kommt es zu einer Grenzbeschlagnahme durch das Zollamt. Hintergrund ist zum Beispiel Behauptung, es wären geschützte Geschmacksmusterrechte durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden. Es ist nämlich nicht zulässig, geschmacksmusterrechtlich geschützter Waren in die Europäischen Gemeinschaft einzuführen, feilzuhalten, anzubieten und/oder zu vertreiben und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, sofern es sich nicht um Waren handelt, die nachweislich von dem Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung hergestellt und im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Wenn durch das Zollamt eine mutmaßliche Geschmacksmusterrechtsverletzung festgestellt wurde, wird der Empfänger der Ware durch den Zoll darüber schriftlich informiert. Nach Erhalt der Mitteilung kann der Empfänger, im so genannten vereinfachten Verfahren, innerhalb einer Frist von zehn Werktagen der Vernichtung der Ware zustimmen oder der Vernichtung schriftlich widersprechen. Erfolgt keine Reaktin auf das Schreiben, gilt die Zustimmung zur Vernichtung als erteilt. Erfolgt ein Widerspruch, kann der Rechteinhaber die Einleitung eines Straf- oder Zivilverfahrens zur Klärung der Frage, ob Geschmacksmusterrechte verletzt wurden beantragen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, muss die unterliegende Partei in der Regel die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen sowie Schadensersatz tragen. Dringend empfiehlt sich in diesen Fällen eine anwaltliche Beratung, ob die behauptete Rechtsverletzung überhaupt vorliegt. Muss eine Verletzung des Gesetzes über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz - GeschmMG) bejaht werden, stellt sich die Frage, wie einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen werden kann. Gegebenenfalls sollte eine (vorbeugende) modifizierte Unterlassungserklärung durch einen fachlich versierte Rechtsanwaltskanzlei abgegeben werden. Insbesondere sollten, wenn ein Unterlassungsanspruch bejaht werden muss, nur Verpflichtungen übernommen werden, die notwendig sind eine Wiederholungsgefahr für die konkrete Verletzungshandlung entfallen zu lassen und die Erklärung so modifiziert werden, dass diese nicht als (abstraktes) Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Nach unserer Erfahrung gelingt es bei fachkundiger Begleitung in vielen Fällen Sicherheit vor einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung und eine kurzfristige Erledigung zu erreichen. Unser Rat:
Weitere Vorgehensweise:Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Gerne können Sie uns - ebenfalls unverbindlich - den Schriftverkehr bereits vorab per Email (eingescannt), per Fax oder Post zukommen lassen
( Nach Erhalt Ihrer Anfrage rufen wir Sie kurzfristig, in der Regel am gleichen Tag, auch in den Abendstunden zurück. Wenn Sie uns Ihre Wunschzeit für einen Rückruf mitteilen, versuchen wir diese einzuhalten. Da uns die Angelegenheit bekannt ist, können wir wenn Sie dies wünschen innerhalb weniger Stunden für Sie tätig werden. Eine diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist selbstverständlich. Letzter Tipp: Keine Kurzschlusshandlungen und keine voreiligen Entscheidungen!Das Schreiben, welches Sie erreicht hat, fordert von Ihnen eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere sollten Sie nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Lassen Sie sich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag sollten Sie erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Kraft. Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen Heiligenstadt Herzberg Hessisch-Lichtenau Höxter Hofgeismar Holzminden Kalefeld Kassel Katlenburg-Lindau Kaufungen Kreiensen Leinefelde Lohfelden Niestetal Nordhausen Nörten-Hardenberg Northeim Moringen Mühlhausen Osterode Rosdorf Schauenburg Seesen Sondershausen Staufenberg Uslar Vellmar Warburg Wernigerode Witzenhausen Wolfhagen Worbis Zierenberg |
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